Ehebruch
Habt ihr gewusst das es für Ehebruch einen Paragraphen im BGB gibt. Das ist der § 1353 Absatz 1 S. 2 im Bürgerlichen Gesetz Buch. Nach diesem Paragraphen ist der Ehebruch eine Verletzung der aus der Ehe entstandenen Verpflichtungen und damit verboten. Aber obwohl es diesen Paragraphen gibt wird Ehebruch seit dem 1. September 1969 nicht mehr strafrechtlich verfolgt und ist auch kein Grund für eine Scheidung. Ist schon verrückt, da frag ich mich warum es so ein Gesetz überhaupt noch gibt, wenn es nicht angewendet wird. Das könnten die ruhig mit anderen Gesetzen auch so machen.
Knarf - 30. Jul, 15:34